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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Panne in Juli-Gehaltsabrechnung: 29.787 mal Handlungsbedarf

    | 29.787 Arbeitnehmer im Bundesgebiet sind von einer Steuerpanne in der Gehaltsabrechnung für den Monat Juli betroffen und müssen jetzt aktiv werden, um die Lohnsteuer zu berichtigen. Schuld war ein Systemfehler in den Lohnsteuertabellen der Finanzverwaltung. Er führte dazu, dass Betroffene rückwirkend zum 1. Januar 2015 von der Steuerklasse III in die Steuerklasse I eingestuft worden sind. Ein deutlich geringeres Juli-Gehalt oder sogar Steuerforderungen waren die Folge. |

     

    PRAXISHINWEIS | Prüfen Sie, ob Ihre Juli-Abrechnung stimmt. Haben Sie in der Steuerklasse III ein geringeres Nettogehalt bekommen und Ihr Arbeitgeber hat nichts damit zu tun, beantragen Sie, dass das Finanzamt Ihnen eine Bescheinigung Ihrer ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) aushändigt. Legen Sie diese Ihrem Arbeitgeber vor. Er darf auf Basis der ELStAM-Papier-Bescheinigung den Lohnsteuerabzug für Juli 2015 nach § 41c Abs. 1 Nr. 1 EStG umgehend neu berechnen (OFD Karlsruhe, Online-Meldung vom 4.8.2015).

     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2015 | Seite 3 | ID 43548759

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