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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Lohnsteuerfreibetrag 2016: So machen Sie alles richtig

    | Derzeit steht bei vielen Arbeitnehmern das Thema „Lohnsteuerabzug für 2016 ermäßigen“ auf dem Plan. Wie Sie den Antrag richtig stellen und Ihr Nettoeinkommen schon ab Januar 2016 maximieren, lesen Sie im nachfolgenden Update zum Lohnsteuerfreibetrag 2016. |

    Abgabe der Einkommensteuererklärung nicht immer Pflicht

    Normalerweise verpflichtet ein Lohnsteuerfreibetrag einen Arbeitnehmer dazu, für das Jahr 2016 eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Schließlich möchte das Finanzamt prüfen, ob dem Arbeitnehmer die Ausgaben, die er im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren erklärt (= geschätzt) hat, im Jahr 2016 auch wirklich entstanden sind.

     

    PRAXISHINWEIS | Sie brauchen keine Steuererklärung abzugeben, wenn Ihr Arbeitslohn im Jahr 2016 bestimmte Grenzen nicht erreicht hat. Bei ledigen Arbeitnehmern liegt die Grenze bei 11.000 Euro, bei zusammenveranlagten Ehegatten sind es 20.900 Euro (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Die neuen Höchstbeträge sind in den Erläuterungshinweisen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 2016 veröffentlicht.

        

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