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  • 24.10.2018 · Nachricht · Lohnsteuer

    Lohnsteuerermäßigung 2019 und Neues zum Faktorverfahren

    | Als Arbeitnehmer können Sie beim Finanzamt seit dem 01.10.2018 über das Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2019 einen Lohnsteuerfreibetrag für das Jahr 2019 beantragen. Dazu müssen Sie dem Finanzamt Ihre voraussichtlichen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Verluste für 2019 auflisten. |

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