21.01.2016 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
Ersatz für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit Arbeitslohn?
Handelt es sich um nicht zu versteuernden Schadenersatz, wenn einem Arbeitnehmer für rechtswidrig geleistete Überstunden ein Einmalbetrag als Ausgleich gezahlt wird? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,40 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig