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  • 21.01.2016 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Ersatz für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit Arbeitslohn?

    Handelt es sich um nicht zu versteuernden Schadenersatz, wenn einem Arbeitnehmer für rechtswidrig geleistete Überstunden ein Einmalbetrag als Ausgleich gezahlt wird? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen.