Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 12.07.2017 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    BFH: Zulage für Schichtdienst von Polizisten ist Arbeitslohn

    | Polizisten bei der Bundespolizei, die eine Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten erhalten, müssen diese als Arbeitslohn versteuern. Die Zulage ist nicht nach § 3b EStG steuerfrei. Das hat der BFH jetzt auch im zweiten Revisionsverfahren entschieden, das zu dieser Frage anhängig war. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents