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  • · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung

    Mini-/Midijob: Bestandsschutzregelung läuft Ende 2014 aus

    | Am 1. Januar 2013 sind die Arbeitslohngrenzen für Minijobs von 400 Euro auf 450 Euro und für Midijobs von 800 Euro auf 850 Euro angehoben worden. Für Midijobber, deren Gehalt damals zwischen 400 und 450 Euro lag und die dadurch zum Minijobber mutiert wären, wurde eine Bestandsschutzregelung geschaffen, die zum 31. Dezember 2014 ausläuft. Wer 2015 weiterhin vom vollen Sozialversicherungsschutz mit günstigeren Beiträgen profitieren möchte, muss ab dem 1. Januar 2015 eine Anhebung seines Midijob-Gehalts auf mehr als 450 Euro pro Monat vereinbaren. |

     

    Hintergrund | Geringfügig Beschäftigte, die vor dem 1. Januar 2013 mehr als 400 Euro und maximal 800 Euro pro Monat verdienten, waren Midijobber. Sie profitierten in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von reduzierten Beiträgen. Durch die Anhebung der Arbeitslohngrenzen im Jahr 2013 wären Midijobber mit einem Gehalt von mehr als 400 und maximal 450 Euro aber auf einmal zum Minijobber geworden und hätten ihren Versicherungsschutz verloren. Deshalb wurde eine Bestandsschutzregelung geschaffen. Diese sah vor, dass solche Aushilfskräfte im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2014 weiterhin wie Midijobber zu behandeln sind, obwohl sie nur ein Minijob-Gehalt beziehen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • „Übersicht über die Minijobs zum Jahreswechsel 2014/2015“ auf wiso.iww.de unter Downloads o→ Arbeitshilfen/Checklisten → Minijob und Gleitzone
    Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 5 | ID 43067684

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