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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Finanz- bzw. Steuerinspektoranwärter: Haben Eltern Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag?

    | Eltern von Kindern, die bei der Finanzverwaltung zum Finanz- bzw. Steuerinspektoranwärter ausgebildet werden, steht für Ausbildungsabschnitte, die im Blockunterricht an einer Landesfinanzschule stattfinden, der Ausbildungsfreibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG zu. Das haben die SSP-Recherchen zur Frage eines Lesers ergeben. |

     

    Grundsätzliches zum Ausbildungsfreibetrag

    Für den Abzug des Ausbildungsfreibetrags in Höhe von maximal 924 Euro pro Jahr und Kind, den Eltern in der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung beantragen können, gelten folgende Voraussetzungen und Besonderheiten:

     

    • Das Kind muss volljährig sein.
     

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