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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer: Neue Verwaltungsauffassung ermöglicht Verlustabzug

    | Arbeitnehmer, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen Verluste aus nichtselbstständiger Arbeit auch dann geltend machen, wenn sie in diesem Jahr keinen Arbeitslohn erzielt haben und damit nicht der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen. Erfahren Sie nachfolgend, in welchen Fällen Steuerzahler von dieser neuen Auffassung der Finanzverwaltung profitieren. |

    Die Besteuerungsgrundsätze

    Unterliegen Arbeitnehmer, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit ihren Einkünften der beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG) gelten drei Grundsätze:

     

    • 1. Ist von den Einkünften betroffener Arbeitnehmer Lohnsteuer einbehalten worden, gilt die Einkommensteuer als abgegolten (§ 50 Abs. 2 S. 1 EStG).
      

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