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  • · Fachbeitrag · Dienstwagen

    So mindern Zuzahlungen beim Leasing den geldwerten Vorteil

    | Leistet ein Arbeitnehmer zu den Leasingraten seines Dienstfahrzeugs monatlich Zuzahlungen, mindert sich dadurch sein zu versteuernder geldwerter Vorteil. Das FG Münster hat jetzt klargestellt, wie bei der Fahrtenbuchmethode gerechnet wird. Die Zuzahlungen mindern direkt den geldwerten Vorteil und nicht die Leasingraten ( FG Münster, Urteil vom 28.3.2012, Az. 11 K 2817/11 E ; Abruf-Nr. 121405 ). |

    • Beispiel

    Leasinggebühren, Benzin- sowie Reparaturkosten, Kfz-Steuer und Versicherung für einen von Ihnen genutzten Dienstwagen betragen im Jahr 10.000 Euro. Sie leisten 2.000 Euro Zuzahlungen. Die Gesamtfahrleistung beträgt 20.000 km. Davon legen Sie 5.000 km für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb zurück, privat fahren Sie 7.000 km.

    So rechnen Sie laut FG Münster

    So rechnete das Finanzamt bisher

    Ermittlung Kosten je km

    (10.000 Euro : 20.000 km)

    = 0,50 Euro/km

    10.000 Euro ./. 2.000 Euro= 8.000 Euro : 20.000 km= 0,40 Euro/km

    Fahrten Wohnung/Arbeit

    2.500 Euro

    2.000 Euro

    + Privatfahrten

    3.500 Euro

    2.800 Euro

    ./. Zuzahlung

    2.000 Euro

    0 Euro

    = Zu versteuernder geldwerter Vorteil

    4.000 Euro

    4.800 Euro

     

    PRAXISHINWEIS | Hat Ihr Arbeitgeber den geldwerten Vorteil für 2011 noch nach den Vorgaben des Finanzamts zu hoch versteuert, beantragen Sie bei der Einkommensteuererklärung 2011, den zu versteuernden Bruttoarbeitslohn um die Differenz zu mindern.

     
    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 4 | ID 33675260

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