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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    So machen Sie Arbeitgebern das Gehaltsextra „Gesundes Kantinenessen“ schmackhaft

    | Leistungen des Arbeitgebers, die den Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, können bis zu einem Betrag von 500 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Das regelt § 3 Nr. 34 EStG . Der Steuerfreibetrag kann auch für gesunde Mahlzeiten im Rahmen einer Kantinenverpflegung verwendet werden (WISO 8/2104, Seite 8). Erfahren Sie nachfolgend, wie das Modell funktioniert und wie Arbeitgeber es im Betrieb umsetzen. |

    Grundsätze zum Gehaltsextra „Gesundheitsförderung“

    In den kommenden Wochen und Monaten wird es in Chefgesprächen unter anderem auch wieder ums Thema Lohn- bzw. Gehaltserhöhung gehen. Die Frage ist, ob Sie sich auf die klassische Erhöhung einlassen - mit den bekannten negativen Folgen auf Lohnsteuer und Sozialversicherung - oder ob Sie von einem steuerfreien Gehaltsextra unterm Strich nicht mehr haben.

     

    Zum Katalog der steuerfreien Gehaltsextras gehören auch Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 3 Nr 34 EStG). Arbeitgeber können Mitarbeitern Leistungen bis zu einem Betrag von 500 Euro steuerfrei zuwenden. Vor allem für Arbeitnehmer, die in einem Betrieb arbeiten, der eine Kantine hat, ist das Gehaltsextra in Form eines gesunden Kantinenessens von Bedeutung (OFD Frankfurt, Verfügung vom 12.5.2014, Az. S 2342 A - 81 - St 211; Abruf-Nr. 142163).

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