· Fachbeitrag · Werbungskosten/Betriebsausgaben
Gesetzgeber hebt Entfernungspauschale und Pauschale für Familienheimfahrten an
Pendler können aufatmen. Die Entfernungspauschale ist 2026 ebenso wie die Pauschale für Familienheimfahrten erhöht worden, die Mobilitätsprämie entfristet. Die Steueränderungen betreffen nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Unternehmer. SSP zeigt Ihnen warum.
Ab 2026 gilt 0,38 Euro schon ab erstem Entfernungs-km
Die in § 9 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG verankerte Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten zu einem Sammelpunkt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a S. 3 EStG) ist zum Jahreswechsel verbessert worden. Sie beläuft sich nun bereits ab dem erstem Kilometer auf 0,38 Euro. Für die Jahre 2020 bis 2026 gelten damit folgende Entfernungspauschalen:
Bis 2020 | 2021 | 2022 bis 2025 | Ab 2026 | |
Kilometer 1-20 | 0,30 Euro | 0,30 Euro | 0,30 Euro | 0,38 Euro |
Ab 21. Kilometer | 0,30 Euro | 0,35 Euro | 0,38 Euro | 0,38 Euro |
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