Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Werbungskosten/Betriebsausgaben

    Bund-Länder-Beschluss: Digitale Wirtschaftsgüter sollen sofort abgeschrieben werden können

    | In ihrem Beschlusspapier vom 19.01.2021 haben Bund und Länder eine beachtliche Verbesserung bei der steuerlichen Berücksichtigung von digitalen Wirtschaftsgütern eingeplant. Um die Wirtschaft zu stablisieren und die Digitalisierung zu fördern, sollen bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01.01.2021 sofort abgeschrieben werden können. |

     

    Die entsprechende Aussage im Beschluss (Abruf-Nr. 220068) im Wortlaut: „Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01.01.2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im Home-Office arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.“ SSP hält Sie auf dem Laufenden.

    Quelle: ID 47093375

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents