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  • · Nachricht · Werbungskosten/Betriebsausgaben

    BMF veröffentlicht Schreiben zur Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter

    | Betrieblich oder beruflich genutzte Computer, Software oder anderes Zubehör für digitales Arbeiten können schneller abgeschrieben. Das ist der Inhalt eines entsprechenden Schreibens, das das BMF am 26.02.2021 veröffentlicht hat. |

     

    Hintergrund | Die Corona-Krise hat zu einem Digitalisierungsschub geführt: Infektionsschutzmaßnahmen und Kontaktverbote waren Treiber für digitale Videokonferenzen oder Homeoffice. Damit verbunden waren und sind erhebliche Investitionen in digitale Wirtschaftsgüter, die natürlich Unternehmen und Bürgern auch mit erheblichen Kosten belastet haben. Um deren Liquidität zu schonen, können diese digitale Wirtschaftsgüter schneller als üblich abgeschrieben werden.

     

    Wichtig | SSP wird Ihnen den Inhalt des Schreibens in Kürze ausführlich vorstellen. Den Wortlaut des Schreibens finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-02-26-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.pdf?__blob=publicationFile&v=1

    Quelle: ID 47138027

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