· Nachricht · Werbungskosten/Betriebsausgaben
Auslandsreisen: Wo ab 2026 neue Pauschbeträge gelten
Arbeitnehmer und Unternehmer, die beruflich ins Ausland verreisen, können Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten geltend machen. Welche Pauschbeträge im jeweiligen Land im Jahr 2026 gelten, steht in einem neuen Schreiben aus dem BMF.
Um bei Auslandsreisen den Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug zu optimieren, sollten Sie vier Punkte besonders beachten (BMF, Schreiben vom 05.12.2025, Az. IV C 5 ‒ S 2353/00094/007/012, Abruf-Nr. 251606):
- Verpflegung: Die Pauschalen für Verpflegungsaufwendungen können als Werbungskosten geltend gemacht oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.
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