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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Neue Umzugskostenpauschalen 2012 und 2013

    | Bei beruflich bedingten Umzügen können Arbeitnehmer umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugskosten als pauschale Werbungskosten abziehen. Das BMF hat jetzt die Pauschalen veröffentlicht, die rückwirkend zum 1. März 2012 sowie ab 1. Januar und 1. August 2013 gelten. |

     

    • Pauschale für sonstige Umzugskosten
    Datum des Umzugs
    Ledige
    Verheiratete
    Weitere Personen
    Umzugsbedingte Unterrichtskosten

    1.1.2012 bis 29.2.2012

    657 Euro

    1.314 Euro

    289 Euro

    1.657 Euro

    1.3.2012 bis 31.12.2012

    679 Euro

    1.357 Euro

    299 Euro

    1.711 Euro

    1.1.2013 bis 31.7.2013

    687 Euro

    1.374 Euro

    303 Euro

    1.732 Euro

    ab 1. August 2013

    695 Euro

    1.390 Euro

    306 Euro

    1.752 Euro

     

    Wichtig | Maßgeblich für die Pauschale ist der Familienstand am Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Die Umzugskostenpauschale erhöht sich um 50 Prozent, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von fünf Jahren das zweite Mal aus beruflichen Gründen umzieht (BMF, Schreiben vom 1.10.2012, Az. IV C 5 - S 2353/08/10007; Abruf-Nr. 123088).

     

    Weiterführender hinweis

    • Nutzen Sie zur Erklärung Ihrer Umzugskosten auch unseren „Berechnungsbogen Umzugskosten“ auf wiso.iww.de unter dem Reiter Downloads in der Rubrik „Arbeitshilfen/Checklisten“, Stichwort „Werbungskosten/Betriebsausgaben“.
    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 1 | ID 36094100

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