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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Masterstudium bzw. „Zweitstudium“: Diese Aufwendungen können Sie steuerlich absetzen

    von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburgund Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Lt. statistischem Bundesamt ist die Zahl der Studierenden an deutschen Hochschulen auch im Wintersemester 2020/2021 weiter angestiegen. Insgesamt sind rd. 2,95 Mio. Studierende eingeschrieben. Für viele stellt sich die Frage, welche Kosten in welcher Höhe steuerlich abzugsfähig sind. SSP stellt die verschiedenen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten dar. |

    Welche Studenten können Werbungskosten absetzen?

    Anders als bei einem Erststudium können Ausgaben für ein Zweitstudium oder eine Weiterbildung steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden. Studierende in einem Erststudium (ohne vorherige Ausbildung) können Aufwendungen grundsätzlich nur als Sonderausgaben geltend machen. Das hat zur Folge, dass sich die Kosten steuerlich häufig wenig bis gar nicht auswirken.

     

    Vom Werbungskosten- (und in der Regel dann Verlustabzug) profitieren also nur Masterstudenten, Studierende in Zweitausbildung und duale Studenten (im Rahmen eines Dienstverhältnisses). Das gilt z. B. für

          

    Karrierechancen

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