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  • 29.05.2015 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Kann man den Fiskus am Ausfall eines Darlehens beteiligen?

    | Der BFH muss sich mit der Frage befassen, ob ein Steuerzahler, der einem Dritten ein festverzinsliches Darlehen gewährt hat, den Darlehens–ausfall als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend machen kann, wenn der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurückzahlen kann. |

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