· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Dauerdefizitäre Tätigkeit: BMF mit höheren Anforderungen an Unternehmereigenschaft
Wird eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt, sind erzielte Gewinne – aber auch Verluste – ertragsteuerlich nicht relevant. Weil es bezogen auf die Unternehmereigenschaft dagegen auf die Einnahmeerzielungsabsicht ankommt, konnten dennoch oft Vorsteuerüberhänge deklariert und so Erstattungen generiert werden. Ein aktuelles BMF-Schreiben stellt das jedoch infrage, sodass bei verlustträchtigen (Hobby)-Tätigkeiten der Vorsteuerabzug gefährdet ist. SSP klärt auf.
Einkommensteuer: Relevant ist die Gewinnerzielungsabsicht
V. a. bei Tätigkeiten im hobbynahen Bereich oder mit Bezug zu Angehörigen werden oft Verluste erzielt. Diese erkennt das Finanzamt regelmäßig nicht an. Steuerlich relevante Einkünfte i. S. v. §§ 13, 15 und 18 EStG erzielen Sie nämlich nur, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht besteht (§ 15 Abs. 2 EStG). Damit sich steuerlich relevante Einkünfte (und auch abzugsfähige Verluste) ergeben, ist folglich Ihr subjektives Streben erforderlich, mit der Tätigkeit auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen.
Die Liebhaberei-Problematik und ihre steuerlichen Folgen
Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, liegt eine sogenannte Liebhaberei vor. Die mit der Tätigkeit verbundenen Verluste können Sie nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnen. Erzielen Sie Gewinne, müssen Sie diese konsequenterweise ebenfalls nicht versteuern.
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