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  • 07.08.2025 · Nachricht · Umsatzsteuer

    BFH stellt klar: Vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt ist umsatzsteuerfrei

    Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst) ist als Heilbehandlung i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird. Das hat der BFH entschieden.

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