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  • 22.06.2017 · Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt

    Vorzeitig angeforderte ESt-Erklärung muss begründet werden

    Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Abgabefrist auf den 31.12. Dem Finanzamt bleibt es aber vorbehalten, die Erklärung früher anzufordern. Bedingung für den BFH: Es begründet die Ermessensentscheidung detailliert.