23.10.2015 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Fiskus intern: Ohne Steuerbescheid Verluste 7 Jahre feststellbar
Hatten Sie in einem Jahr, in dem Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet waren, Werbungskosten oder Betriebsausgaben, können Sie diese rückwirkend steuerlich geltend machen. Eine BFH-Entscheidung erlaubt die Feststellung dieser Ausgaben im Jahr 2015 in Form verrechenbarer Verluste rückwirkend bis ins Jahr 2008. WISO hat erfahren, dass die Finanzverwaltung das Urteil ab sofort anwendet.
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