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  • · Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt

    Airbnb: Fiskus nimmt Einnahmen deutscher Vermieter ins Visier

    | Die Servicestelle Steueraufsicht Hamburg hat für die deutsche Steuerverwaltung in einem mehrere Jahre andauernden Verfahren erreicht, dass Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken übermittelt werden. So wird es unredlichen Vermietern von Ferienunterkünften erheblich erschwert, ihre bisher dem Finanzamt nicht erklärten Einnahmen aus der Vermietung von Wohnraum an Feriengäste weiter verborgen zu halten. So steht es in einer Pressemitteilung der Finanzehörde vom 02.09.2020. |

     

    Hintergrund | Die Wohnraumüberlassung über das Portal Airbnb boomt. Tausende Vermietungen sollen in Deutschland täglich über www.airbnb.de abgewickelt werden. In den Steuererklärungen spiegelt sich dieser Boom bisher kaum wider. Das dürfte sich jetzt ändern. Wer Räume seiner selbstgenutzten Wohnung oder seines Hauses an fremde Personen vermietet, erzielt nämlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG (BFH, Urteil vom 04.03.2008, Az. IX R 11/07, Abruf-Nr. 083029) und muss sie steuerlich erklären.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Was Airbnb-Vermieter jetzt veranlassen sollten, lesen Sie auf ssp.iww.de → Abruf-Nr. 45299006
    Quelle: ID 46849190

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