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  • · Fachbeitrag · Übungsleiterpauschale

    Festanstellung schließt Übungsleiterpauschale nicht aus

    | Das FG Düsseldorf hat die Voraussetzungen genannt, unter denen angestellte Mitarbeiter eines gemeinnützigen Arbeitgebers bei diesem Arbeitgeber noch eine Nebentätigkeit ausüben können, für die sie den Übungsleiterfreibetrag von 2.100 Euro nach § 3 Nr. 26 EStG beanspruchen können. |

     

    Die drei Voraussetzungen sind (FG Düsseldorf, Urteil vom 29.2.2012, Az. 7 K 4364/10; Abruf-Nr. 121446):

    • Die Nebentätigkeit muss von der Haupttätigkeit getrennt vertraglich vereinbart und vergütet werden.

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