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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Wichtiges auf den Punkt gebracht

    | Im „Steuerticker“ bieten wir Ihnen einen Kurzüberblick über wichtige Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. Getreu dem Motto: Aus der Praxis - für die Praxis. |

     

    Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfilter: Zuschuss von 330 Euro winkt

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist in seinem Internet-Portal darauf hin, dass es für die Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw im Jahr 2012 erstmals wieder einen Zuschuss von 330 Euro gibt. Anträge können frühestens ab 1. Februar 2012 gestellt werden (www.bafa.de, Rubriken „Weitere Aufgaben“ und „Partikelminderungssysteme“).

    Steuererklärung 2011: Steuerbescheide kommen frühestens ab Mitte März

    Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat darauf hingewiesen, dass die ersten Steuerscheide für 2011 wegen zahlreicher Steueränderungen und Vorlagefristen bis zum 28. Februar 2012 (zum Beispiel über Lohnersatzleistungen) frühestens ab Mitte März 2012 verschickt werden können.

    Steuererklärung von Unternehmern: Abgabe der Anlage EÜR ein Muss

    Ermitteln Sie Ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und erzielen Betriebseinnahmen von mehr als 17.500 Euro pro Jahr, müssen Sie neben der Anlage G oder der Anlage S zwingend auch die Anlage EÜR beim Finanzamt einreichen. Dass die Verpflichtung dazu nicht im Gesetz, sondern nur in § 60 EStDV steht, spielt keine Rolle (BFH, Urteil vom 16.11.2011, Az. X R 18/09; Abruf-Nr. 114272).

    Fortbildung im häuslichen Arbeitszimmer: BFH versagt Werbungskostenabzug

    Nutzen Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer zur beruflichen Fortbildung, kommt ein Werbungskostenabzug nur in Betracht, wenn Sie keinen anderen Arbeitsplatz haben. Der Abzug von Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer ist selbst dann ausgeschlossen, wenn Sie einen anderen Arbeitsplatz haben, die Fortbildung aber an diesem Arbeitsplatz nicht ausüben können oder dürfen (BFH, Urteil vom 5.10.2011, Az. VI R 91/10; Abruf-Nr. 114212).

    Steuerliche Pflichten für Notare: OFD Koblenz veröffentlicht Merkblatt

    Die OFD Koblenz hat ihr Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten von Notaren bei der Grunderwerbsteuer, der Erbschaftsteuer, der Schenkungsteuer und den Ertragsteuern grundlegend überarbeitet (Merkblatt vom 19.12.2011). Das Merkblatt ist abrufbar im Internet unter www.finrlp.de/vordrucke, Rubrik „Sonstige“, Unterrubrik „Notare und Amtsgerichte“.

    Überlassener Pkw als Betriebseinnahme: Welche Bemessungsgrundlage ist für Privatnutzung anzusetzen?

    Bekommt ein Selbstständiger aus betrieblichen Gründen von einem fremden Dritten einen Pkw zur Verfügung gestellt, den er ausschließlich privat nutzt, muss er für diesen Vorteil Betriebseinnahmen versteuern. Die Höhe der Betriebseinnahmen richtet sich nach den gesparten Leasingraten für das Fahrzeug und nicht nach der Ein-Prozent-Regelung wie bei Arbeitnehmern (FG Hessen, Urteil vom 1.12.2011, Az. 10 K 939/08; Abruf-Nr. 120227).

    Erbschaftsteuer: Gleichbehandlung von Geschwistern mit Ehegatten?

    Leben Geschwister ein Leben lang mit ihren Eltern in einem Haushalt und haben auch finanziell gemeinsam gewirtschaftet, stellt sich die Frage, ob ihnen beim Tod der Eltern ein Freibetrag wie zwischen Ehegatten oder Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusteht? Das FG Köln hat das verneint (Urteil vom 16.11.2011, Az. 9 K 3197/10; Abruf-Nr. 120231). Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde jedoch die Revision beim BFH zugelassen. Das Aktenzeichen ist allerdings noch nicht bekannt.

    Verrechenbarkeit von Verlusten: Verfügung schafft Klarheit

    Der BFH hat bereits im Jahr 2007 entschieden, dass nicht verbrauchte Verluste eines Erblassers nicht mit den Einkünften des Erben verrechnet werden dürfen. Das Bayerische Landesamt für Steuern beleuchtet in einer Verfügung ausführlich, welche Besonderheiten bei der Verlustverrechnung beim Erblasser zu beachten sind (Verfügung vom 18.11.2011, Az. S 2225.2.1-7/7 St32).

    Entfernungspauschale: Was bedeutet beim Umweg „offensichtlich verkehrsgünstiger“?

    Bei Fahrten eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte darf die Entfernungspauschale für eine Umwegstrecke berücksichtigt werden, wenn die längere Strecke offensichtlich verkehrsgünstiger ist als die kürzeste Strecke. „Offensichtlich verkehrsgünstiger“ ist für das FG Rheinland-Pfalz eine Umwegstrecke erst, wenn sich beim Arbeitnehmer arbeitstäglich eine Fahrtzeitersparnis von mindestens 20 Minuten ergibt. Die subjektive Empfindung des Steuerzahlers spielt keine Rolle, beispielsweise, wenn er die kürzeste Strecke wegen der Verkehrsdichte und zu vieler Ampeln als nicht zumutbar empfindet (Urteil vom 18.5.2011, Az. 1 K 2732/09; Abruf-Nr. 114134).

    Geldwerter Vorteil für Fahrten Wohnung - Betrieb: Unternehmer mit Betriebs-Pkw benachteiligt

    Nutzt ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen an weniger als 180 Tagen für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, darf der geldwerte Vorteil für diese Fahrten ausnahmsweise anstatt nach der 0,03%-Methode nach der 0,002%-Methode ermittelt werden. Für Unternehmer, die mit ihrem Betriebs-Pkw an weniger als 180 Tagen zum Betrieb gependelt sind, soll die 0,002%-Methode dagegen nicht gelten (OFD Rheinland, Kurzinfo ESt Nr. 51/2011 vom 17.11.2011). Wichtig: Wir rechnen damit, dass gegen diese Ungleichbehandlung in Kürze das erste Klageverfahren anhängig wird. Betroffene Unternehmer sollten die 0,002%-Methode deshalb trotzdem anwenden und bei Ablehnung durch das Finanzamt Einspruch einlegen (WISO 9/2011, Seite 18).

    Umwandlungssteuerrecht: BMF veröffentlicht 170-seitigen Erlass

    Mit Schreiben vom 11.11.2011 hat das BMF nach jahrelanger Wartezeit endlich Stellung zu Anwendungsfragen der Neufassung des Umwandlungssteuergesetzes bezogen (Az. IV C 2 - S 1978-b/08/10001). Das 170 Seiten umfassende Schreiben kann unter www.bundesfinanzministerium.de in der Rubrik „BMF-Schreiben“ abgerufen werden.

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei Weitervermietung von Immobilien

    Mietet ein Unternehmen eine Immobilie an und vermietet diese an ein anderes Unternehmen weiter, sind die Miet- und Pachtzinsen bei beiden Unternehmen dem Gewerbeertrag bei Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags hinzuzurechnen (FG Niedersachsen, Urteil vom 7.7.2011, Az. 10 K 78/10). Das FG hält die Doppelbesteuerung für nicht verfassungswidrig, hat aber die Revision beim BFH zugelassen (Az. IV R 38/11).

    Positive Entscheidung zu Fahrtkosten: Auch Unternehmer können nur eine Betriebsstätte haben

    Befindet sich im Privathaus eines Unternehmers ein Büro und der Unternehmer fährt von diesem Büro seine Auftraggeber an, darf er für diese Fahrten mit seinem betrieblichen Pkw die tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben verbuchen. Stellt das Büro den Mittelpunkt der betrieblichen Betätigung des Unternehmers dar, gibt es keine weiteren Betriebsstätten. Das Finanzamt darf also nicht die Entfernungspauschale (nur einfache Fahrt mit 30 Cent je Kilometer) ansetzen, sondern muss 30 Cent je gefahrenem Kilometer akzeptieren (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2011, Az. 3 K 1849/09; Revision beim BFH, Az. VIII R 47/11).

    Verbilligter Bezug von Arzneimitteln: Kein Arbeitslohn für Krankenhaus-Mitarbeiter

    Beziehen Mitarbeiter eines Krankenhauses über eine Apotheke, die auch ihren Arbeitgeber beliefert, verbilligte Apothekenartikel, liegt kein dem Lohnsteuerabzug unterliegender Arbeitslohn von dritter Seite vor (FG Niedersachsen, Urteil vom 17.11.2011, Az. 11 K 128/10; Abruf-Nr. 114268).

    Abgabe der Steuererklärung für 2011: BMF gibt Fristen bekannt

    Werden die Steuererklärungen 2011 eines Steuerzahlers von einem Steuerberater, einer Steuerberatungsgesellschaft oder von einem Lohnsteuerhilfeverein angefertigt, verlängert sich die Frist zur Abgabe der Steuererklärung grundsätzlich vom 31. Mai 2012 auf den 31. Dezember 2012. Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme. Hat ein Steuerzahler seine Steuererklärungen der vergangenen Jahre notorisch zu spät abgegeben oder wird eine hohe Abschlusszahlung erwartet, kann das Finanzamt die Steuererklärungen für 2011 trotz steuerlicher Vertretung vor dem 31. Dezember 2012 anfordern (gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2.1.2012).

    Umsatzsteuer: Verkauf einer Domain ist eine sonstige Leistung

    Der Verkauf einer Domain ist keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung. Grund: Die Leistung besteht darin, die Domain beim Domainverwalter zu kündigen und diesen zu veranlassen, die Domain für den Erwerber zu registrieren. Folge: Liegt der Ort der Leistung nicht im Inland und ist der Leistungsempfänger Unternehmer, ist der Verkauf in Deutschland nicht steuerbar (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.11.2011, Az. 6 K 2154/09; Abruf-Nr. 120228).

    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 19 | ID 31115140

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