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  • · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Steuern gestalten mit dem Vorschaltmodell und den Betriebs-Pkw so der Besteuerung entziehen

    | Über jedem Betriebs-Pkw hängt ein Damoklesschwert: Der spätere Verkaufserlös unterliegt der Besteuerung. Da auch stille Reserven einbezogen werden, kann der Firmenwagen so vom Steuersparmodell zu einem wahren Steuergrab mutieren. „Vorschaltmodelle“ wirken dem entgegen. Denn wie der BFH erst jüngst bestätigt hat, lässt sich durch eine vorgeschaltete Person nicht nur die Besteuerung des Verkaufserlöses vermeiden, sondern es lassen sich auch weitere Vorteile generieren. SSP macht Sie deshalb mit den Vorzügen eines Vorschaltmodells vertraut. |

    Darum sollten Betriebsinhaber keinen Firmenwagen kaufen

    Um kaum ein Thema ranken sich mehr Gerüchte als um den Betriebs-Pkw, der voll von der Steuer abgesetzt wird. Doch der echte Profiteur ist aktuell immer öfter das Finanzamt. Weil der spätere Verkaufserlös für den Gebrauchtwagen in voller Höhe der Besteuerung unterliegt und weil die Gebrauchtwagenpreise extrem gestiegen sind. Die steuerlichen Konsequenzen sind gravierend.

     

    • Beispiel: Klassischer Betriebs-Pkw-Fall

    Max Müller hat im Mai 2017 als Jahreswagen einen Audi für netto 50.000 Euro erworben und seinem Betriebsvermögen zugeordnet. Der Bruttolistenpreis betrug 65.000 Euro. Der Audi kostet Müller pro Jahr im Durchschnitt netto 4.000 Euro (Treibstoff, Versicherung, Reparatur, Steuern, Wartung, Reinigung ‒ ohne Abschreibung). Er nutzt den Audi auch an 230 Tagen im Jahr für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb (Entfernung: 15 km). Nach sechs Jahren verkauft er den Audi. Infolge der hohen Gebrauchtwagenpreise erzielt er netto 35.000 Euro.

     

    Lösung: Herr Müller setzt neben den Anschaffungskosten (50.000 Euro) die laufenden Kosten von 24.000 Euro (sechs Jahre x 4.000 Euro) von der Steuer ab ‒ in der Summe 74.000 Euro. Im Gegenzug muss er Betriebseinnahmen für die private Mitbenutzung in Höhe von 46.800 Euro (65.000 Euro x 1 % x 12 Monate x sechs Jahre), für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb in Höhe von 14.850 Euro (65.000 Euro x 0,03 % x 15 km x 12 Monate ‒ 230 Tage x 15 km x 0,30 Euro = 2.475 Euro x 6 Jahre) und den Verkaufserlös von 35.000 Euro versteuern. In der Summe sind das 96.650 Euro. Bei einem Steuersatz von 40 Prozent spart Müller also überhaupt keine Steuern, sondern er zahlt effektiv 9.060 Euro an das Finanzamt ‒ zzgl. Umsatzsteuer (96.650 ./. 74.000 = 22.650 Euro x 40 %)!

            

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