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  • · Nachricht · Steuergesetzgebung

    Neue Steuergesetze: Finanzausschuss schaltet Anhörungen vor

    | Das „Vierte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ und der Antrag „Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen“ werden erst in Anhörungen beraten, bevor weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden. Das hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags am 27.04.2022 beschlossen. |

     

    Hintergund | Im „Vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (https://dserver.bundestag.de/btd/20/011/2001111.pdf) geht es u. a. um die Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber sowie um Verlängerung der Home-Office-Pauschale und verbesserte Abschreibungs- und Verlustverrechnungsmöglichkeiten. Diese Anhörung findet genauso am 09.05.2022 statt wie die Anhörung zum von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Antrag „Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen“ (https://dserver.bundestag.de/btd/20/013/2001339.pdf. Darin fordert die Unionsfraktion, nicht nur den Grundfreibetrag bei der Steuer zu erhöhen, sondern den gesamten Einkommensteuertarif an die unerwartet hohe Inflation anzupassen und damit insgesamt die kalte Progression anzugleichen. Außerdem werden steuerliche Verbesserungen für Unternehmen verlangt.

     

    Eine weitere öffentliche Anhörung wird am 16.05.2022 stattfinden. Dabei wird es um den bisher noch nicht im Bundestag eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung gehen. Damit soll der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Steuerzahler gemäß § 233a der Abgabenordnung in Zukunft auf 0,15 Prozent pro Monat festgelegt werden.

    Quelle: ID 48259239

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