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  • · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Post wird an zwei Tagen nicht zugestellt: Bekannt-gabefiktion für Steuerbescheid gilt trotzdem

    von Dipl.-Fw. und Dipl.-Kfm. André Reineke, Bielefeld

    | Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post bekannt gegeben wird, galt bis zum 31.12.2024 am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Im Zuge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes wurde diese Bekanntgabefiktion ab dem 01.01.2025 auf vier Tage verlängert. Nach Auffassung des BFH gilt das auch dann, wenn die Post regelmäßig nicht an allen Werktagen ausgeliefert wird und dies zur Folge hat, dass Briefe an zwei aufeinanderfolgenden Tagen nicht zugestellt werden. SSP stellt die Folgen der neuen BFH-Entscheidung für die Praxis dar. |

    Dieser Fall lag dem BFH zur Entscheidung vor

    Im konkreten Fall hatte das Finanzamt am 15.06.2018, einem Freitag, einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2017 an eine Privatperson erlassen. Der Bescheid wurde an demselben Tag einem Postdienstleistungsunternehmen übergeben, das jedoch im Wohngebiet der Adressatin nur an maximal fünf Arbeitstagen der Woche Post zustellt.

     

    Finanzamt hält Einspruch für zu spät eingelegt

    Die Steuerzahlerin hatte sich bis einschl. Montag, den 18.06.2018, auf einer Dienstreise befunden und war erst am Morgen des 19.06.2018 (Dienstag) in ihre Wohnung zurückgekehrt. Dort fand sie im Briefkasten o. g. Einkommensteuerbescheid vor. Während ihrer Abwesenheit kümmerten sich ihre Mutter sowie eine Freundin um ihre Post.