17.06.2026 · Fachbeitrag · Steuererklärung
Mitarbeiterbeteiligung in Form von Genussrechten: Sind Zahlungen Arbeitslohn oder Kapitaleinkünfte?
Einkünfte, die ein Arbeitnehmer aus einer Genussrechtsbeteiligung am Unter nehmen des Arbeitgebers bezieht, sind nur dann Arbeitslohn, wenn der Mitarbeiter das Genussrecht nach Ablauf der Laufzeit nur an seinen Arbeitgeber veräußern kann und die Höhe des Rückkaufswerts davon abhängt, ob das Anstellungsverhältnis bei einer Kündigung mit oder ohne wichtigen Grund endet. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden und Zahlungen aus dem Genussrecht als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeordnet.
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