Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 24.01.2020 · Nachricht · Steuererklärung

    Fristen: Abgabe der Erklärung beim falschen Amt unschädlich

    | Als Steuerzahler kommen Sie Ihren Pflichten auch dann ausreichend nach, wenn Sie Ihre Steuererklärung ans falsche Finanzamt senden. Man kann daraus kein Fristversäumnis konstruieren, meint das FG Niedersachsen. Letztlich entscheiden muss aber der BFH. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents