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  • · Fachbeitrag · Steueranrechnung

    Anrechnung von Handwerker- und haushalts-nahen Dienstleistungen: Neue Chancen nutzen

    | Die Serie positiver Meldungen zur Steueranrechnung nach § 35a EStG ebbt nicht ab. Aktuell gibt es neue Steuersparchancen bei Erschließungsbeiträgen für Gemeindestraßen, den Rechnungen von Schornsteinfegern und den Lohn- und Materialkosten von Handwerkern. |

    Kosten für Ausbau einer Gemeindestraße

    Sind Sie Eigentümer einer Immobilie und verpflichtet Sie die Gemeinde, sich an den Kosten für den Ausbau einer Gemeindestraße zu beteiligen, hat das Finanzamt eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen bisher abgelehnt. Begründung: Die Arbeiten erfolgen außerhalb der Grundstücksgrenzen und damit nicht - wie gesetzlich gefordert - „im“ Haushalt.

     

    Dem ist das FG Nürnberg entgegengetreten. Nach seiner Auffassung ist der Begriff „im“ Haushalt nach der BFH-Rechtsprechung räumlich-funktional auszulegen. Deshalb steht Ihnen auch für Leistungen jenseits der Grundstücksgrenze, die in unmittelbarem Zusammenhang zum Haushalt stehen, die Steueranrechnung nach § 35a EStG zu (FG Nürnberg, Urteil vom 24.6.2015, Az. 7 K 1356/14, Abruf-Nr. 145768).

        

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