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  • · Nachricht · Steueränderung

    JStG 2020: Corona-Sonderzahlung auch in 2021 möglich

    | Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen wird bis zum 30.06.2021 verlängert. Eine entsprechende Ergänzung im Jahressteuergesetz 2020 ist tatsächlich verabschiedet worden. |

     

    Wichtig | Die Fristverlängerung führt nicht dazu, dass ein Unternehmen im ersten Halbjahr 2021 dem gleichen Arbeitnehmer zum zweiten Mal eine steuerfreie Corona-Prämie von 1.500 Euro zahlen kann. Es wird lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrags gestreckt. Von der Regelung profitieren also Unternehmen, die ‒ aus welchen Gründen auch immer ‒ im Jahr 2020 keine steuerfreie Prämie gezahlt haben. Sie können das bis zum 30.06.2021 noch tun.

     

    WEiterführender Hinweis

    • Mehr zum Thema lesen Sie in der Januar-Ausgabe von SSP, die sich ausschließlich dem JStG 2020 widmet.
    Quelle: ID 47029277

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