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  • 12.05.2026 · Fachbeitrag · Sonderzahlung

    Urlaubsgeld in Corona-Sonderzahlung umgewandelt: BFH bestätigt Steuerfreiheit

    Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zahlungen zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise zweckbestimmt gewährt hat. Eine konkrete (individuelle) Belastung der Begünstigten durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich. Dies hat der BFH entschieden.