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  • 12.07.2017 · Nachricht · Sonderausgaben

    Zahlung an Religionsgemeinschaft: Jeder Euro mindert Steuerlast

    | Unterstützen Sie eine Religionsgemeinschaft, die in mindestens einem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist, können Sie jeden Euro steuermindernd geltend machen; entweder als Spende oder als Sonderausgabe wie eine Kirchensteuer. Das ergibt sich aus einer Verfügung der OFD Frankfurt. |

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