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  • · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Spende über PayPal: Sonderausgabenabzug erst ab 2013 möglich

    | Wer 2012 eine Spende über PayPal geleistet hat, dürfte eine böse Überraschung erleben. Finanzämter wollen den Sonderausgabenabzug nämlich nicht gewähren, weil der Kontoauszug von PayPal keine Buchungsbestätigung nach § 50 Abs. 2 EStDV darstellt (Landesfinanzdirektion Thüringen, Verfügung vom 24.9.2012, Az. S 2223 A - 111 - A 3.15 ; Abruf-Nr. 130598 ). Entspannung bahnt sich erst für 2013 an. |

     

    PRAXISHINWEIS | Ab 2013 reicht es für den Spendennachweis aus, wenn statt des Namens und der Kontonummer des Spenders ein sonstiges Identifikationsmerkmal enthalten ist. § 50 Abs. 2 Satz 2 EStDV ist durch die im Bundesgesetzblatt am 19. Dezember 2012 verkündete „Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ entsprechend geändert worden. Dann sind auch Spenden über PayPal begünstigt.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 2 | ID 38075420

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