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  • · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Sonderausgabenabzug für Zeugen Jehovas

    | Nach einem jahrzehntelangen Hin und Her werden die Zeugen Jehovas Deutschland e.V. in Berlin seit dem 13. Juni 2006 als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Die Mitglieder der Religionsgemeinschaft dürfen ihre Mitgliedsbeiträge bei den Sonderausgaben wie Kirchensteuer abziehen. Höhere Beitragszahlungen sind mit einer Zuwendungsbestätigung zusätzlich als Spenden zur Förderung kirchlicher Zwecke abziehbar. |

     

    PRAXISHINWEIS | Auch Zuwendungsbestätigungen von unselbstständigen Untergliederungen der Zeugen Jehovas in Berlin (sogenannten Versammlungen) werden neuerdings unter bestimmten Voraussetzungen als Nachweis für den Spendenabzug anerkannt (FinMin Schleswig-Holstein, ESt-Kurzinfo Nr. 2012/12 vom 20.3.2012; Abruf-Nr. 122195).

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 3 | ID 34571980

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