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  • 22.08.2018 · Nachricht · Sonderausgaben

    „Sofortbonus“ der Krankenkasse mindert Sonderausgabenabzug

    | Erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung Bonuszahlungen, mindern diese den Sonderausgabenabzug nicht, wenn der „Bonus“ als Erstattung gesundheitsbezogener Aufwendungen ausgestaltet ist. Anders sieht es bei einem „Sofortbonus“ oder „Vorsorgebonus“ aus, dem keine entsprechenden Aufwendungen gegenüberstehen. Dieser mindert den Abzug als Sonderausgaben. Diese Auffassung vertritt zumindest das FG Münster. |

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