Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 18.11.2015 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    KV- und PV-Beiträge des Kindes: Modell steht auf BFH-Prüfstand

    | Eltern dürfen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die ein Kind zahlt, für das die Eltern noch Kindergeld beziehen, wie eigene Sonderausgaben geltend machen. Diesen Steuervorteil gewährt das Finanzamt selbst dann, wenn der Arbeitgeber des Kindes die Beiträge einbehält. Das FG Köln hat jetzt gegen diese Praxis aufbegehrt und den BFH angerufen. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents