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  • · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Hilfe für Flüchtlinge: Abzug als Sonderausgaben vereinfacht

    | Das BMF will die Spendenbereitschaft der deutschen Bevölkerung für die Flüchtlingshilfe steigern und hat deshalb Vereinfachungen zum Sonderausgabenabzug für Spenden veröffentlicht. |

     

    Vier Maßnahmen sind besonders heraushebenswert (BMF, Schreiben vom 22.9.2015, Az. IV C 4 - S 2223/07/0015:015, Abruf-Nr. 145473):

    • Vereinfachter Zuwendungsnachweis: Für Spenden auf Sonderkonten von Hilfsorganisationen wird der Sonderausgabenabzug auch ohne Spendenquittung gewährt. Als Spendennachweis genügt der Bareinzahlungsbeleg, der Kontoauszug der Bank oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking.

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