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  • · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Das hat sich bei der Vorsorgepauschale zum 01.01.2026 geändert

    Zum 01.01.2026 haben sich die Steuerspielregeln zur Vorsorgepauschale, die bei der Ermittlung des monatlichen Lohnsteuerabzugs zu berücksichtigen ist, grundlegend geändert. Hier die wichtigsten Infos, was neu ist und wie die Vorsorgepauschale 2026 ermittelt wird.

     

    Grundsätzliches zur Vorsorgepauschale

    Bei der Ermittlung des monatlichen Steuerabzugs vom Arbeitslohn wird eine Vorsorgepauschale berücksichtigt. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (und ab 2026 ggf. auch anteilige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) nicht erst bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung über den Sonderausgabenabzug steuerlich auswirken, sondern bereits während des Jahres beim Lohnsteuerabzug (§ 39 Abs. 2 S. 5 Nr. 3 EStG).

     

    Neuregelung seit 01.01.2026: Darum geht es

    Das BMF hat mit Schreiben vom 14.08.2025 eine Neuregelung zur Ermittlung der Vorsorgepauschale veröffentlicht. Danach gilt lohnsteuerlich Folgendes (BMF, Schreiben vom 14.08.2025, Az. IV C 5 ‒ S 2367/00012/004/033, Abruf-Nr. 249741):