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  • · Fachbeitrag · Rentenbesteuerung

    Auslandsrentner: Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben

    | Erhalten Rentner, die ins Ausland ausgewandert sind, eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung, lohnt sich Gegenwehr. Vor allem dann, wenn man den Wohnsitz in einem Land hat, in dem die deutschen Renten nicht steuerpflichtig sind. |

     

    Wichtig | Das Finanzamt Neubrandenburg, das zentral für Auslandsrentner mit deutschen Renten zuständig ist, hat jetzt eine solche Liste veröffentlicht (Abruf-Nr. 123172). Rentner, die ihren Wohnsitz in einem dieser Länder haben und vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden, sollten umgehend eine Wohnsitzbestätigung ans Finanzamt Neubrandenburg schicken. Wer nicht reagiert, riskiert eine Schätzung und damit lästigen und langwierigen Schriftverkehr.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Eine 24-seitige Sonderausgabe zum Thema „Rentner und Steuern“ mit wertvollen Empfehlungen zur Steuergestaltung finden Sie auf wiso.iww.de unter dem Reiter „Downloads“ in der Rubrik S„Sonderausgaben“.
    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 2 | ID 36105130

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