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  • · Fachbeitrag · Reisekosten

    Kehrbezirk eines Schornsteinfegers keine Betriebsstätte

    | Ein 12 Quadratkilometer großer Kehrbezirk eines Bezirksschornsteinfegers stellt nach Ansicht des FG Düsseldorf keine regelmäßige Tätigkeitsstätte dar. Folge: Bei den Fahrtkosten und bei den Verpflegungsmehraufwendungen innerhalb des Kehrbezirks greifen die Spielregeln zur beruflichen Auswärtstätigkeit. |

     

    PRAXISHINWEISE | Das scheinbar belanglose Urteil sollte nicht unterschätzt werden (FG Düsseldorf, Urteil vom 6.6.2012, Az. 7 K 982/12 E,G; Abruf-Nr. 123029). Aus folgenden Gründen:

    • Die Rechtsprechung, nach der ein Steuerzahler nur eine oder gar keine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann, galt nach Ansicht der Finanzverwaltung bislang nur für Arbeitnehmer. In dem Urteilsfall ging es aber (erstmals) um einen selbstständigen Schornsteinfeger.
    • Arbeiten Sie als Selbstständiger also in einem Bezirk ohne ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung, sollten Sie mit dem Düsseldorfer Urteil argumentieren und die Betriebsausgaben nach Reisekostengrundsätzen berücksichtigen.
    • Das letzte Wort hat in dem Fall jetzt der BFH. Denn bei ihm ist das Revisionsverfahren anhängig (Az. X R 19/12).
     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 4 | ID 36108110

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