· Fachbeitrag · LV-Finanzierung
Bei Immobilienkauf wird mehr mitfinanziert: Zinsen aus LV-Altvertrag sind steuerpflichtig
| Werden LV-Altverträge zur Immobilienfinanzierung verwendet, können die Zinsen aus den Sparanteilen der Versicherung steuerfrei sein. Erforderlich ist, dass das Darlehen unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes dient, das dauernd zur Erzielung von Einkünften bestimmt ist. Werden aber mitverkaufte Gegenstände sowie Geldbeschaffungskosten finanziert, ist das Darlehen steuerschädlich verwendet. So entschied das FG Düsseldorf. |
Mit Alt-Lebensversicherung finanzierter Hofkauf
K erwarb 2019 einen vermieteten Hof für 2,98 Mio. Euro und finanzierte über ein Darlehen der Bank in Höhe von 3,2 Mio. Euro in drei Tranchen. Ansprüche aus seiner 2002 abgeschlossenen Lebensversicherung wurden zur Sicherung/Tilgung eingesetzt (Auszahlungsbetrag 2,98 Mio. Euro). Aus dem Darlehen wurden neben dem Kaufpreis u. a. Grunderwerbsteuer (186.975 Euro), Notar‑ und Gerichtskosten für Grundpfandrechte (insgesamt 12.420,59 Euro) sowie mitverkaufte Gegenstände (103.450 Euro, darin 5.500 Euro Brennholz) bezahlt. Das Finanzamt stellte die Steuerpflicht der Zinsen fest.
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