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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Prämie für Unterschrift unter Auslandsvertrag: BFH klärt Besteuerungsrecht

    | Zahlt ein künftiger Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Entgelt (Handgeld) dafür, dass er sich für einen fixen Zeitraum (z. B. 5 Jahre) verpflichtet, für ihn zu arbeiten, steht dem Land das Besteuerungsrecht zu, in dem sich der Arbeitgeber befindet. Das hat der BFH entschieden. |

     

    Einmalzahlung im Hinblick auf künftiges Dienstverhältnis

    Im konkreten Fall hatte ein deutsches Unternehmen einen Schweizer u. a. mit einer Einmalzahlung nach Deutschland gelockt. Dieser Signing Bonus war vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt worden. Die Parteien hatten vereinbart, dass der Mitarbeiter das Geld zurückzahlen muss, wenn er das Unternehmen vor Ablauf von 5 Jahren wieder verlässt. Zu dem Zeitpunkt, als das Geld ausgezahlt worden war, hatte der Arbeitnehmer noch keinen Wohnsitz in Deutschland. Er war nur in der Schweiz steuerpflichtig.

     

    BFH: Einmalzahlung gehört zum Arbeitslohn

    Der BFH entschied, dass das Besteuerungsrecht Deutschand zusteht. Die Einmalzahlung gehöre als Einnahme im Hinblick auf ein künftiges Dienstverhältnis zum Arbeitslohn (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 LStDV). Für die Zuordnung des Besteuerungsrechts sei entscheidend, wo die nichtselbstständige Arbeit ausgeübt werde (vgl. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 S. 2 DBA-Schweiz). Und das sei hier Deutschland.

     

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