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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Neue Vergünstigungen für E-Dienstwagen: Auch 2018 angeschaffte Pkw können begünstigt sein

    | Das BMF hat die Vergünstigungen für Elektro-Dienstwagen bzw. Hybrid-Elektro-Dienstwagen in zeitlicher Hinsicht erweitert. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt der reduzierte lohnsteuerpflichtige geldwerte Vorteil nämlich auch schon für Fahrzeuge, die der Arbeitgeber vor dem 01.01.2019 angeschafft, hergestellt oder geleast hat. |

     

    Die gesetzliche Neuregelung ab 01.01.2019

    Die Steuerbegünstigungen für die Nutzung von Elektro-Dienstwagen bzw. Hybrid-Elektro-Dienstwagen bestehen bei

    • der Ein-Prozent-Regelung darin, dass der inländische Bruttolistenpreis nur zur Hälfte zu berücksichtigen ist,
     

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