Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Neue Kaufkraftzuschläge für Auslandsentsendung

    | Arbeitgeber, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, können diesen höhere Lebenshaltungskosten im Ausland durch Zahlung eines Kaufkraftzuschlags abgelten. Wichtig zu wissen, dass sich die Kaufkraftzuschläge für viele Länder zum 1. Januar erhöht haben. |

     

    PRAXISHINWEIS | Der Vorteil des Kaufkraftausgleichs liegt darin, dass diese Zahlung unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 64 Satz 3 EStG beim Arbeitnehmer steuerfrei ist. Die neuen Werte finden Sie im BMF-Schreiben vom 9. Januar 2012 (Az. IV C 5 - S 2341/10/10003; Abruf-Nr. 120434).

    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 4 | ID 31754030

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents