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  • 11.05.2018 · Nachricht · Lohnsteuer

    Fitnessstudio: 44-Euro-Grenze gilt auch bei Ein-Jahresvertrag

    | Der mit der vergünstigten Nutzung von Fitnessstudios einhergehende geldwerte Vorteil fließt Arbeitnehmern selbst dann monatlich zu, wenn Arbeitgeber und Anbieter einen Ein-Jahresvertrag geschlossen haben. Folglich kann die 44-Euro-Sachbezugsregelung auch bei Ein-Jahresverträgen genutzt werden. Diese steuerzahlerfreundliche Ansicht des FG Niedersachsen missfällt der Finanzverwaltung. Sie hat Revision beim BFH eingelegt. |

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