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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    ELStAM-Pannen: Das sollten Arbeitgeber und -nehmer jetzt tun

    | Beim ELStAM-Verfahren läuft einiges schief. Arbeitgeber können die für die Gehaltsabrechnung benötigten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Mitarbeiter nicht zum Jahresbeginn 2012, sondern wohl erst ab dem 1. April 2012 abrufen. Auch die Infoschreiben an die Arbeitnehmer sind fehlerhaft. |

     

    PRAXISHINWEISE | Arbeitgeber und -nehmer sollten derzeit wie folgt agieren:

    • Arbeitnehmer sollten den ELStAM-Infobrief, den sie per Post vom Finanzamt bekommen haben, und die darin gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale genau studieren. Viele Daten sind wegen eines Software-Fehlers nicht korrekt erfasst, Freibeträge fehlen. Sind Daten nicht korrekt gespeichert, beantragen Sie so schnell wie möglich eine Änderung. Tun Sie das aber nicht telefonisch, sondern schriftlich und verlangen Sie einen neuen Ausdruck mit den korrigierten Daten.
    • Arbeitgeber sollten sich über das weitere Verfahren auf dem Laufenden halten. Laut BMF soll es eine Übergangsregelung geben. Wir werden Sie über die aktuelle Lage rechtzeitig informieren. Sie finden dazu ab dem 5. Dezember 2011 einen Beitrag auf unserer Internetseite (www.iww.de; Abruf-Nr. 113772).
     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 2 | ID 30355980

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