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  • 21.10.2014 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Benzingutscheine: Ab 2015 gilt ein niedrigerer Höchstbetrag

    | Gutscheine für Waren- und Dienstleistungen, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt, bleiben bis zu einem Bruttobetrag von 44 Euro im Monat steuerfrei. Das wird auch nach dem Inkrafttreten der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien (LStÄR) 2015 so bleiben. Nichtsdestotrotz sollten Sie auf eine Neuregelung in den LStÄR jetzt schon reagieren. |

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