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  • 27.05.2025 · Nachricht · Körperschaftsteuer

    Vergütungsvereinbarungen mit dem Vorstand: BFH mindert vGA-Risiko in der AG

    | Vergütungsvereinbarungen zwischen einer AG und einem Vorstandsmitglied, der zugleich Minderheitsaktionär ist, sind steuerrechtlich regelmäßig anzuerkennen. Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) kommt nur in Betracht, wenn klare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich der Aufsichtsrat der AG bei der Vergütungsvereinbarung einseitig an den Interessen des Vorstandsmitglieds orientiert hat. Das hat der BFH klargestellt und aufgezeigt, wann das nicht der Fall ist. |