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  • 24.11.2015 · Fachbeitrag · Kindergeld

    War der Kinderfreibetrag im Jahr 2014 zu niedrig?

    Das FG München muss der Frage nachgehen, ob der Kinderfreibetrag im Kalenderjahr 2014 zu niedrig war. Bei ihm ist unter dem Az. 8 K 2426/15 eine entsprechende Klage anhängig.